Lieber selber machen
Renovierungen und Sanierungen am eigenen Heim oder der Wohnung sind ein Spielfeld für Hobbybastler, Heimwerker und Kunden von Baumärkten. Nicht nur aus Kostengründen. Jemand, der Spaß am Werkeln hat, wird selbstredend solche Renovierungen und auch größere Arbeiten wie Sanierungen selbst durchführen wollen.
Eben weil er Spaß daran hat. Und weil er weiß, in welcher Qualität die Arbeiten ausgeführt werden. Er kann sich auf sich selbst verlassen. Wenn, ja wenn er Ahnung hat. Hat er keine, kann er einen Großteil der erforderlichen Fachkenntnisse in einem Baumarkt bei entsprechenden Schulungen kostenlos erwerben.
Natürlich gleich mit den dort angebotenen Baumaterialien. Wobei er im Baumarkt nichts darüber erfahren wird, welche rechtliche Seite bei diesen Arbeiten zu beachten ist.
Die rechtliche Seite von Arbeiten an Bauwerken
Wer ein Eigenheim besitzt, denkt meistens, er muss, wenn er größere Veränderungen baulicher Art dort durchführen möchte, niemanden davon informieren. Das ist ein großer und möglicherweise teurer Irrtum. Wenn er beispielsweise in die Grundsubstanz des Objekts eingreift und eventuell die Statik verändert, muss er zuvor seine Baugenehmigung überprüfen lassen. Das kann schon der Fall sein, wenn er lediglich Sonnenpaneele auf dem Dach montieren möchte.
Das kann durchaus die Dachkonstruktionen statisch verändern. Wer in einer Mietwohnung größere Arbeiten plant, braucht immer die schriftliche Erlaubnis des Vermieters. Denn er muss im Zweifelsfalle nachweisen können, dass der Vermieter, also der Eigentümer des Objekts, mit diesen Arbeiten einverstanden ist. In der Genehmigung durch den Vermieter steht drin, was zum Auszug des Mieters zu geschehen hat.
Wenn er Pech hat, verlangt der Vermieter den Rückbau der Änderungen. Wenn der Vermieter ihm wohlgesonnen ist und mit den Änderungen auch langfristig einverstanden, kann es eine Regelung geben, die den Zeitwert der baulichen Veränderungen festlegt. Zu diesem erwirbt der Vermieter die Umbauten bei Mietvertragsende vom Mieter.
Stets alle Belege aufheben
Weder Eigentümer noch Mieter können die Materialkosten einer Renovierung oder Sanierung steuerlich geltend machen, wenn sie diese Arbeiten selbst ausführen. Sie sind aber ein Beleg, wann diese Arbeiten ausgeführt werden, was das Material gekostet hat. Daraus lässt sich jederzeit der Zeitwert der ausgeführten Arbeiten errechnen. Der Zeitwert erhöht möglicherweise den Wert eines Eigenheims bei Verkauf.