Problem Denkmalschutz
Es gibt viele schnuckelige Altbauten, die sich als Traum für den Immobiliensuchenden entpuppen. Was jedoch zu Beginn der Suche niemand bedenkt, ist, dass gerade die schönsten Kleinode sich als Häuser entpuppen, die bereits ein beträchtliches Alter vorweisen können. Solche Häuser stehen oft bereits seit Jahren unter Denkmalschutz. Doch aus dieser Tatsache können sich viele Fragezeichen ergeben.
Darf ein Anbieter diesen Sachverhalt verschweigen?
Sicherlich gibt es Möglichkeiten, diese Tatsache für einen gewissen Zeitraum zu verheimlichen. Doch sollte bei einem Immobilienverkauf eigentlich immer mit offenen Karten gespielt werden, damit sich sowohl der Käufer als auch der Verkäufer mit der Situation gut fühlen. Dazu gehört natürlich auch die Offenlegung solch sensibler Daten. Denn eines ist sicher: Steht ein Haus unter Denkmalschutz, kann der Eigentümer nicht mehr eigenmächtig in Hinblick auf Renovierungen und Veränderungen am Haus und oft auch am Grundstück agieren. Denn die Denkmalschutzbehörde hat immer ein Wörtchen mitzureden.
Wer sich beim Immobilienkauf nicht sicher ist, ob das gewünschte Objekt unter diese Beschränkungen fällt, kann problemlos Auskunft beim zuständigen Amt für Denkmalschutz erhalten.
Mir gehört ein denkmalgeschütztes Haus, das renoviert werden soll. Wie gehe ich am besten vor?
Auch hier ist es wieder die Denkmalschutzbehörde, die zum Verbündeten gemacht werden sollte. Es ist ihre Aufgabe, althergebrachte Werte und entsprechende Objekte zu erhalten. Daher ist es am besten, man macht eine Aufstellung der gewünschten Renovierungen und des vorhandenen Budgets. Nun geht es zum Brainstorming zum Amt für Denkmalschutz, die Liste im Handgepäck. Denn nur dort kann entschieden werden, ob eine Renovierungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Zudem kann das Material, das verwendet werden darf, vorgegeben werden.
Dieser Schritt kann dem Immobilienbesitzer starke Nerven abverlangen. Denn viele Ideen, die man einbringen wollte, können aufgrund der Bestimmungen des Denkmalschutzes nicht durchgeführt werden. Das Problem liegt an dem Erhalt der Ursubstanz und des Urzustandes. So kann es durchaus vorkommen, dass eine große Eiche, die direkt vor dem Haus seit Jahrhunderten steht, nicht gefällt werden darf, da sie das ursprüngliche, erhaltenswerte Gesamtbild verändern würde. Wie mit der Tatsache umzugehen ist, dass die alten Äste eine Gefahr für das Dach des Hauses bilden, ist von den Experten des Amtes zu entscheiden.
Bei so einer Problematik schaltet sich übrigens auch die Versicherung ein, die natürlich bei einem denkmalgeschützten Haus ohnehin andere Tarife abrechnet als bei einem Neubau. Schon so mancher Eigentümer hat aufgrund der vielen Vorschriften und Vorgaben, die natürlich auch finanziell ganz anders zu Buche schlagen, als moderne Werkstoffe, das Handtuch geschmissen und seine Traumimmobilie wieder verkauft. Nicht, weil die notwendigen Schritte nicht ebenfalls schön wären. Aber oft sind sie finanziell nicht tragbar.